Raumlufttechnische Anlagen der Mark-Gruppe entsprechen der neuen Ökodesign Richtlinie 1253/2014

Lüftungsanlagen die ab dem 1. Januar 2016 geliefert werden, müssen die gesetzliche Anforderungen der EU Richtlinie 1253/2014 entsprechen. Sie müssen mit drehzahlgeregelten Ventilatoren betrieben werden damit der zulässige SFP (specific fan power) Wert nicht überschritten wird. Anlagen mit Zu- und Abluft und mit einer Luftmenge über 1.000 m³ müssen ebenfalls mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Auch die Wärmerückgewinnung muss Mindestanforderungen erfüllen.
Mit diesen neuen Anforderungen möchte die europäische Union den Energieverbrauch von Lüftungsanlagen in Gebäuden erheblich reduzieren.
Der Mark AIRSTREAM Wärmerückgewinnungseinheit wurde nach den Anforderungen der RLT Richtlinie-01 zertifiziert und entspricht damit automatisch die EU Richtlinie 1253/2014.